AGB

Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Sämtliche Aufträge werden zu nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Von diesen abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen.
Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers werden spätestens mit Annahme der Lieferung Vertragsbestandteil.

2. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die dem Angebot beiliegende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen u. Entwürfe sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. An Mustern, Entwürfen, Zeichnungen u. Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritte nicht ohne unsere schriftliche
Genehmigung zur Verfügung gestellt werden. Katalogangaben sind lediglich Warenbeschreibungen und stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar. Darüber hinaus sind
Eigenschaften von Mustern nicht als zugesicherte Eigenschaften anzusehen.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Mündliche
Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich nicht ausreichend.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder innerhalb eines angemessen Zeitraums nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung
oder die Lieferung der Ware als Auftragsbestätigung.

3. Preise
Es haben ausschließlich die von uns schriftlich bestätigten Preise Gültigkeit Die Preise erfolgen in € netto ausschließlich Verpackung und Fracht zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzkosten durch Eil- oder Expressversand gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Bei Preiserhöhung ist der Verkäufer zur Lieferungsverweigerung berechtigt sofern der Besteller
den vereinbarten Preis nicht akzeptiert.

4. Lieferung
Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers.
Zugesagte Lieferzeiten, auch die Zusage prompter Lieferung, sind stets unverbindlich und annähernd zu betrachten. Die angegebenen Liefertermine sind solange unverbindlich, bis sie in der
Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.
Wird ein vereinbarter Liefertermin mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, dem Verkäufer eine Nachfrist von 1 Monat zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf
der Nachfrist nicht erfüllt, hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist spätestens innerhalb von 2
Wochen nach Ablauf der Frist erklärt werden. Betriebsstörungen und andere Fälle höherer Gewalt entbinden von der Lieferfrist. Schadensersatzansprüche wegen Rücktritt sind
ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Unsere Haftung für Verzugsschäden ist begrenzt auf den Rechnungswert des jeweiligen Liefergegenstandes.

5. Sonderanfertigungen
Nach Muster oder Zeichnung sowie auf Sonderwunsch anzufertigende Teile, müssen in jedem Falle abgenommen und bezahlt werden, es sei denn, sie weisen einen von uns zu
vertretenden Mangel auf, der ihre Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers aufhebt. Ist die Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers lediglich gemindert, kann der Käufer nur Minderung des
Kaufpreises, nicht jedoch Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

6. Beanstandung
Der Besteller hat Beanstandungen der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu erheben. Verborgene Mängel der
Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel
an, so gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung für fehlerhafte Stücke. Durch die nicht
rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung aufgehoben. Kosten, die durch die Weiterverarbeitung nicht fristgerecht
gerügter Mangelware entstehen, werden von uns nicht übernommen!
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden wenn im bestimmten Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von
uns zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

7. Schadensersatz
Wir haften nicht für Vermögensschäden, andere Schäden, Folgeschäden oder weitergehende Ansprüche. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen,
sofern wir, den Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die nicht unsre Vertragspartner waren.
Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch des Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Ein Schadensersatzanspruch eines Bestellers der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit in Folge leichter Fahrlässigkeit findet höchstens bis zu einem Betrag im Werte von
25 % des Kaufpreises Berücksichtigung.

8. Rücktritt
Ist eine vertragsgemäße Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus Rechte
gegen uns herleiten kann.

9.Rücknahme
hat der Besteller eine Ware falsch oder von einer Ware eine größerer Menge als benötigt geordert, kann er diese Ware nur dann zurückgeben, wenn der Lieferer mit dem Besteller eine
entsprechende Vereinbarung trifft. In diesem Fall erteilt der Lieferer dem Besteller eine Gutschrift über den vereinbarten Betrag.

10. Gefahr
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Der Besteller trägt Gefahr für alle
zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransportes, sowie für die Verpackung während des Hin- und Rücktransportes.

11.. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben so lange unser Eigentum, bis alle zur Zeit der Lieferung bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich
Nebenforderungen vollständig beglichen worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Sachforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für
uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei der
Verarbeitung der Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsachen zum Rechnungswert der anderen
Waren einschließlich der Aufwendung für die Verarbeitung zu. Der Käufer ist uns auf Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung an uns, unter Angabe der Höhe der Forderung bekannt
zu geben. Er darf unser Eigentum und evtl. durch Verarbeitung entstandene Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt und nur gegen bar oder
Wechsel veräußern.

12. Zahlung
Rechnungen sind- soweit nichts anders vereinbart sofort ab Rechnungsdatum netto fällig. Im Falle der Überschreitung von Zahlungsfristen befindet sich der Besteller ohne Mahnung im
Verzug. Der Verkäufer ist berechtigt Zinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Verzugszinsen sind sofort fällig.

13. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Verträgen mit uns ergebenden Verpflichtungen ist Aschaffenburg.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Besteller und dem Lieferer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EKAG)

Stand Januar 2021